Allgemeine Geschäftsbedingungen

Südtirol Rafting Expeditions Coop. Soc. Dill. Sport.

1. Anmeldung:

Die Anmeldung der Aktivität kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldung wird von Südtirol Rafting Expeditions persönlich, telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, bitten wir um Ihre sofortige Bekanntgabe und legen ein neues Angebot vor. Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass die Angaben korrekt sind, und sehen die Buchung als bestätigt an.

2. Stornoregelung und Bezahlung:

Die Bezahlung kann per Banküberweisung oder in bar vor Ort erfolgen. Sollte eine Rechnung benötigt werden, bitten wir Sie, es uns vorher mit zu teilen.

(Falls nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter Buchung eine 50%ige Anzahlung auf das Konto fällig.)

Die restlichen 50% der Bezahlung müssen bei Antritt der Tour auf oben genanntes Konto eingezahlt worden sein.

Sie können jederzeit von der Reservierung / Buchung zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen, müssen wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Auflistung, je nach Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum Aktivitätstermin, eine prozentuale Zahlung des Buchungspreises verlangen:

bis zum 30. Tag vor dem gebuchten Termin 20%, ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor dem gebuchten Termin 30%, ab dem 21. bis zum 15. Tag vor dem gebuchten Termin 40%, ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor dem gebuchten Termin 60%, ab dem 6. Tag vor dem gebuchten Termin 90%, bei Rücktritt oder Nichterscheinen am Tag, an dem die Aktivität stattfinden sollte, 100%.

3. Leistungsumfang:

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie der Buchungsbestätigung. Bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Buchungsbestätigung gilt der in dem Prospekt und auf der Homepage angegebene Leistungsumfang. Es gilt immer die aktuellste Version der Prospekte .

Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich, falls dies nicht anders vereinbart wurde (wie im Falle einer exklusiven Abfahrt).

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen:

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung (auch keine Teilrückerstattung) der geleisteten Zahlung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Abfahrt nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung.

5. Umbuchungen:

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns, auch nach der Reservierung eine Umbuchung für Sie möglich zu machen. Sollten durch diese für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.

6. Voraussetzung der Teilnehmer:

Der Teilnehmer verpflichtet sich, eventuelle physiologische oder physische Beeinträchtigungen dem Bootsführer vor dem Start der Tour mitzuteilen (z.B. besteht bei Allergien die Möglichkeit, Allergene mit ins Boot zu nehmen.)

Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Aktivität ausgeschlossen. Dies gilt auch für geistig und körperlich ungeeignete Personen.
Der Bootsführer kann entscheiden, ob eine Person nicht für die Aktivität geeignet ist (es genügt der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum).

7. Abenteueraktivität:

Jeder Teilnehmer ist sich darüber im klaren, dass er sich an einer Abenteuer- und Wildwasseraktivität in der Natur beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung und ein Briefing vom Tourleiter oder einem Mitarbeiter erteilt. Die Risiken sind vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen (wie bei allen Aktivitäten in der freien Natur). Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber Südtirol Rafting Expeditions Soc. Coop. Sport. Dil. oder den Mitarbeitern und Bootsführer, wird auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Südtirol Rafting Expeditions Soc. Coop. Sport. Dil. haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

8. Sicherheitsanweisungen und Anweisungen:

Der Teilnehmer hat sämtliche Sicherheitsanweisungen, und Anweisungen des Tourleiters und der Guides zu befolgen, und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer müssen sich gegenseitig unterstützen.

9. Rücktritt vom Vertrag von unserer Seite:

Der Tourleiter (Bootsführer) ist berechtigt, Gäste, die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen und insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour ab zu brechen. Dem Tourleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten oder unzureichende Aufmerksamkeit der Teilnehmer usw.), abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. Südtirol Rafting Expeditions Soc. Coop. Sport. Dil. ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

10. Verletzungen und Schäden:

Verletzungen und Schäden sind dem Tourleiter / den Bootsführern unverzüglich zu melden.

11. Dauer der Touren:

Die Angaben der Dauer der Touren in den Broschüren, Flyern und auf der Homepage, sind Richtwerte. Die Dauer der Touren lassen sich nicht immer genau vorherbestimmen. Sie hängen z.B. mit dem Wasserstand oder der Gruppendynamik zusammen. Südtirol Rafting Expeditions Soc. Coop. Sport. Dil. übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

12. Gerichtstand:

Es gilt italienisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Landesgericht Bozen, Italien.

13. Preis- oder Programmänderungen:

Preis- oder Programmänderungen und Korrekturen von Druckfehlern (auf Broschüren, Flyern und auf der Homepage) werden vorbehalten. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamte Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitesten entspricht.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Aktivität haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

15. Schwimmkenntnisse:

Die Aktivität setzt ausreichende Schwimmkenntnisse in fliessendem Gewässer voraus.

16. Beförderung von Kindern:

Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist bei den Touren nicht gestattet. Bei der „Adventure“, oder „Adventure Light“ gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Alle Minderjährigen müssen von einer volljährigen geeigneten Aufsichtsperson begleitet werden. Die Einschreibeformulare für die Versicherung müssen von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden (bei Gruppen können wir die Einschreibeformulare vorab schicken, damit diese von den Eltern durchgelesen und unterschrieben werden).

Bei Falschangaben bezüglich des Alters der Kinder können Südtirol Rafting Expeditions und seine Mitarbeiter nicht haftbar gemacht werden.

17. Ausrüstung:

Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, die vor dem Start von der Basis erhaltene Ausrüstung mit in die Busse zu nehmen und immer bei sich zu tragen. Weiters hat er darauf zu achten, dass er mit der Ausrüstung sachgemäß bekleidet ist (wie von den Bootsführern vorgeführt). Während der Tour ist es nicht gestattet, den Helm abzunehmen sowie den Kinnriemen oder die Schwimmweste zu öffnen. Der Teilnehmer muss während der Tour immer sachgemäß und mit vollständiger Ausrüstung bekleidet sein. Sollte ein Teilnehmer ungewiß sein, ob er mit der Ausrüstung sachgemäß bekleidet ist oder sollte er aus irgendeinem Grund für einen kurzen Augenblick etwas an seiner Ausrüstung verändern wollen (z.B. die Schwimmweste öffnen), hat er dieses Vorhaben den Bootsführern mitzuteilen und anschließend die Erlaubnis und die Anweisungen der Bootsführer abzuwarten und zu befolgen.

Der Tourleiter (Bootsführer) hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger oder unsachgemäßer Benutzung der Ausrüstung von der Tour auszuschließen, wenn dieser Umstand auf Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist.

18. Unangemessenes Verhalten:

Die Abfahrt findet in einer natürlichen Umgebung statt, und der Teilnehmer sollte dieser mit Respekt begegnen. Es sollte kein Müll hinterlassen werden, unnötige Beschädigungen der Pflanzen und Tierwelt ist zu vermeiden. Rauchen und unnötiges Lärmen ist während der Abfahrt verboten.

19. Beschädigungen:

Für mutwillige Beschädigung von Booten, Ausrüstung und jeglichem Mobiliar der Basis haftet der Teilnehmer / Gast.

20. Mithilfe:

Der Fahrgast ist verpflichtet, bei der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.

21. Vom Bus zum Boot:

Bei und während der Aktivität befinden sich die Teilnehmer teilweise in der Nähe von Straßen und Radwegen. Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten), die nötige Vorsicht walten zu lassen und Straßen und Radwege nicht unnötig zu blockieren.

Des weiteren hat der Teilnehmer beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

22. Wertgegenstände:

Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Sollte ein Teilnehmer Gegenstände (Kameras, Fotoapparate, Mobiltelefone) mit zur Abfahrt nehmen, muss er dies dem Tourleiter und den Bootsführern vor der Abfahrt mitteilen. Für alle Gegenstände, die von den Teilnehmern zur Aktivität mitgenommen werden und die nicht zur Ausrüstung gehören, übernimmt Südtirol Rafting Expeditions keine Haftung, und es sind keine Rückerstattungen möglich.
Wir raten auch dazu, Schmuck und Uhren nicht zur Abfahrt mitzubringen.